Wohnungsübergabe

Besenrein übergeben: was der Begriff tatsächlich bedeutet

Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist vollständig leer, die Böden sind gekehrt oder gesaugt, grober Schmutz und Müll sind entfernt. Auch Keller, Speicher und Stellplatz müssen leer sein.

Nicht dazu gehören üblicherweise eine Grundreinigung, Fensterputzen oder Streichen. Ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind, richtet sich ausschließlich nach Ihrem Mietvertrag — viele der älteren Klauseln dazu sind unwirksam.

Der Begriff ist nirgends definiert

„Besenrein” steht in fast jedem Mietvertrag, aber in keinem Gesetz. Was damit gemeint ist, hat sich über Jahrzehnte in der Praxis und in der Rechtsprechung eingespielt — und es verlangt deutlich weniger, als viele Mieterinnen und Mieter befürchten.

Was dazugehört

  • Die Wohnung ist vollständig leer, auch von Dingen, die Sie eigentlich dalassen wollten
  • Böden sind gekehrt oder gesaugt
  • Grober Schmutz ist entfernt
  • Müll ist beseitigt, auch aus Abstellräumen
  • Keller, Speicher und Stellplatz sind ebenfalls leer

Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen. Alle mitvermieteten Nebenräume gehören zur Mietsache — und fallen erst bei der Übergabe auf, wenn es zu spät ist.

Was normalerweise nicht dazugehört

  • Keine Grundreinigung
  • Kein Fensterputzen
  • Kein Streichen
  • Keine Teppichreinigung
  • Kein Entfernen von normalen Gebrauchsspuren

Wenn Ihr Vermieter mehr verlangt, muss sich das aus dem Mietvertrag ergeben — nicht aus dem Wort „besenrein”.

Dübellöcher, Regale und Laminat

Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Grob gilt:

Dübel werden entfernt, die Löcher verschlossen. Das gehört in der Regel zur Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand. Eine handwerklich saubere Ausbesserung genügt; eine unsichtbare Reparatur ist nicht geschuldet.

Selbst eingebaute Elemente werden zurückgebaut. Wenn Sie ein Regalsystem verschraubt, Laminat verlegt oder eine Trennwand gesetzt haben, muss das in der Regel wieder weg — es sei denn, der Vermieter möchte es übernehmen. Fragen Sie das vor der Übergabe schriftlich.

Was schon bei Einzug da war, bleibt. Übernommene Einbauten sind nicht Ihr Problem.

Schönheitsreparaturen: oft gar nicht geschuldet

Viele ältere Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die unwirksam sind — insbesondere starre Fristenpläne oder Klauseln, die eine Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Zustand verlangen. Auch bei unrenoviert übernommenen Wohnungen ist die Übertragung häufig unwirksam.

Das ist kein Detail: Es geht schnell um mehrere hundert Euro. Wenn Ihr Vermieter eine Renovierung verlangt, lohnt sich vor dem Streichen ein Blick in den Vertrag — im Zweifel bei einem Mieterverein oder einer Anwältin.

Wichtig: Wir dürfen dazu nicht rechtlich beraten. Wir sagen nur, dass es sich zu prüfen lohnt, bevor Sie Geld ausgeben.

So schützen Sie Ihre Kaution

  1. Übergabeprotokoll ausfüllen und von beiden Seiten unterschreiben lassen
  2. Fotos machen — vom leeren Zustand, aus jedem Raum, mit sichtbarem Datum
  3. Zählerstände notieren und ins Protokoll aufnehmen
  4. Schlüssel zählen und die Anzahl im Protokoll festhalten
  5. Nichts unterschreiben, dem Sie nicht zustimmen — Sie dürfen Einwände ins Protokoll aufnehmen lassen

Bei Diskussionen um die Kaution sind die Fotos regelmäßig der entscheidende Nachweis. Wir fotografieren den geräumten Zustand auf Wunsch für Sie ab; das kostet uns ein paar Minuten und Ihnen möglicherweise viel Ärger.

Was wir übernehmen

Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir vollständig, entfernen Dübel, bauen Einbauten zurück und übergeben besenrein — inklusive Keller und Speicher. Wenn Ihr Vermieter darüber hinaus eine Grundreinigung erwartet, ist das eine eigene Leistung, die wir auch getrennt ausweisen.

Dieser Beitrag gibt den in der Praxis üblichen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Mietvertrag.

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