Bei einer Büroauflösung räumen wir komplette Büroflächen: Arbeitsplätze, Besprechungsräume, Archive, Serverräume und Sozialbereiche. Akten und Datenträger behandeln wir dabei gesondert, weil für sie der Datenschutz gilt und nicht das Abfallrecht allein.
Der kritische Punkt ist selten das Mobiliar, sondern das Papier: In fast jedem Büro lagern Unterlagen, die entweder noch aufbewahrungspflichtig sind oder datenschutzkonform vernichtet werden müssen. Beides klären wir vor der Räumung.
Für wen wir das machen
- Unternehmen, die den Standort wechseln oder verkleinern
- Kanzleien und Praxen mit besonders sensiblen Unterlagen
- Start-ups und Agenturen bei Aufgabe der Bürofläche
- Verwaltungen und Vereine mit gewachsenen Archiven
- Vermieter von Büroflächen vor der Neuvermietung
Was im Festpreis enthalten ist
- Kostenlose Besichtigung und Festpreisangebot
- Abbau und Abtransport von Schreibtischen, Rollcontainern und Schranksystemen
- Demontage von Trennwänden, Akustikelementen und Bodentanks
- Datenschutzkonforme Aktenvernichtung nach anerkanntem Standard
- Sichere Entsorgung von Festplatten und Datenträgern
- Getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten nach Elektrogesetz
- Arbeiten außerhalb der Bürozeiten möglich
Akten und Datenträger: was vernichtet werden darf und was bleiben muss
Bei einer Büroauflösung treffen zwei Pflichten aufeinander, die sich widersprechen können: die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen und die Löschpflicht für personenbezogene Daten. Beides muss vor der Räumung geklärt sein.
Aufbewahrungsfristen zuerst prüfen
Handels- und Steuerrecht verlangen für viele Unterlagen eine Aufbewahrung über Jahre — Buchungsbelege und Jahresabschlüsse regelmäßig über zehn Jahre. Diese Unterlagen dürfen nicht in die Vernichtung, sondern gehören ins Archiv oder zur Steuerberatung. Klären Sie das im Zweifel dort ab.
Personenbezogene Daten sicher vernichten
Personalakten, Kundendaten und Bewerbungsunterlagen dürfen nicht im Altpapier landen. Wir vernichten sie datenschutzkonform und bestätigen die Vernichtung schriftlich, damit Sie den Nachweis in der Hand haben.
Festplatten sind kein Elektroschrott
Auf ausgemusterten Rechnern, Notebooks und Kopierern liegen Daten — auch auf den Festplatten von Multifunktionsgeräten, woran kaum jemand denkt. Datenträger werden deshalb separat erfasst und nachweislich unbrauchbar gemacht.
Elektrogeräte gesondert erfassen
Monitore, Rechner, Drucker und Serverhardware fallen unter das Elektrogesetz und müssen über zugelassene Rücknahmestellen entsorgt werden. Sie gehören nicht in den Sperrmüll und werden von uns getrennt abgefahren.
Was den Preis beeinflusst
Wir rechnen nicht nach einer starren Quadratmeterpauschale ab, weil sie den tatsächlichen Aufwand selten trifft. Diese Punkte fallen bei dieser Leistung am stärksten ins Gewicht:
- Anzahl der Arbeitsplätze und Menge des Mobiliars
- Umfang des Aktenbestands und der zu vernichtenden Unterlagen
- Menge und Art der IT- und Elektrogeräte
- Rückbau von Trennwänden, Verkabelung und Einbauten
- Etage, Lastenaufzug und Anlieferzone
- Arbeiten außerhalb der Bürozeiten
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Häufige Fragen
Vernichtet ihr auch Akten datenschutzkonform?
Ja. Personenbezogene und vertrauliche Unterlagen werden nicht ins Altpapier gegeben, sondern nach anerkanntem Standard vernichtet. Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Was passiert mit Festplatten und Datenträgern?
Sie werden getrennt erfasst und nachweislich unbrauchbar gemacht. Denken Sie auch an Kopierer und Multifunktionsgeräte — die haben fast immer eine Festplatte, was regelmäßig übersehen wird.
Wir haben noch aufbewahrungspflichtige Unterlagen. Was tun?
Die dürfen nicht vernichtet werden. Wir trennen sie bei der Räumung aus und übergeben sie Ihnen oder transportieren sie an einen von Ihnen genannten Ort. Welche Fristen konkret gelten, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Könnt ihr am Wochenende räumen?
Ja. Gerade in Bürogebäuden mit mehreren Mietparteien ist das oft die bessere Lösung, weil Lastenaufzug und Anlieferzone dann frei sind und der Betrieb nebenan nicht gestört wird.
Und danach? Sie behalten denselben Ansprechpartner
Wenn geräumt ist, steht meistens die nächste Frage im Raum: Wer macht die Wände, wer erneuert den Boden, wer bringt das Bad in Ordnung? Sie müssen dafür niemanden neu suchen — wir übernehmen die Arbeiten oder holen die passenden Betriebe dazu.
Kleinere Arbeiten machen wir selbst
Wände spachteln, Ausbesserungen und kleinere Reparaturen führen unsere eigenen Mitarbeiter aus — im Anschluss an die Räumung, ohne dass ein zweiter Termin nötig wird.
Meisterpflichtige Gewerke über feste Partnerbetriebe
Malerarbeiten, neue Bodenbeläge und die Badsanierung unterliegen als zulassungspflichtige Handwerke der Meisterpflicht. Diese Arbeiten übernehmen ausgesuchte Betriebe, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Abgestimmt wird weiterhin über uns.
Das könnte ebenfalls passen
Häufig hängt eine Räumung mit einer weiteren Aufgabe zusammen. Wir übernehmen beides im selben Termin, statt Sie an einen zweiten Anbieter zu verweisen.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir sehen uns Ihr Objekt an und nennen Ihnen danach einen verbindlichen Festpreis. Den Besichtigungstermin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.