Bei einer Gewerbeauflösung räumen wir gewerblich genutzte Flächen vollständig: Ladengeschäfte, Praxen, Gastronomie, Lager, Werkstätten und Ausstellungsräume. Auf Wunsch bauen wir Einbauten zurück und übergeben die Fläche im vertraglich geschuldeten Zustand.
Gewerbliche Abfälle unterliegen strengeren Trennpflichten als Hausmüll. Wir erfassen die Fraktionen getrennt und dokumentieren die Entsorgung, damit Sie gegenüber Vermieter, Steuerberatung und Behörden nachweisen können, wohin das Material gegangen ist.
Für wen wir das machen
- Einzelhändler, die eine Ladenfläche zurückgeben
- Ärzte, Therapeutinnen und Kanzleien bei Praxisaufgabe oder Umzug
- Gastronomen bei Betriebsaufgabe oder Konzeptwechsel
- Handwerksbetriebe mit Werkstatt- oder Lagerauflösung
- Insolvenzverwalter und Vermieter gewerblicher Flächen
Was im Festpreis enthalten ist
- Kostenlose Besichtigung und verbindliches Festpreisangebot
- Vollständige Räumung von Verkaufs-, Lager- und Nebenflächen
- Demontage von Ladenbau, Regalsystemen, Theken und Trennwänden
- Rückbau von Einbauten nach den Vorgaben des Mietvertrags
- Getrennte Erfassung nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung
- Dokumentation der Entsorgungswege
- Arbeiten auf Wunsch abends oder am Wochenende
Trennpflicht und Nachweis — was bei Gewerbeabfall anders gilt
Für gewerbliche Abfälle gelten andere Regeln als für private. Wer das ignoriert, riskiert Ärger mit der Behörde und Diskussionen mit dem Vermieter. Diese Punkte sind in der Praxis die relevanten.
Getrennt halten statt gemischt entsorgen
Papier, Glas, Kunststoff, Metall und Holz sind grundsätzlich getrennt zu erfassen. Eine pauschale Mischcontainer-Entsorgung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig — und in der Regel teurer als sauber getrennt.
Der Nachweis bleibt bei Ihnen
Als Abfallerzeuger sind Sie in der Verantwortung, nicht der Entsorger. Wir dokumentieren deshalb, welche Fraktionen in welche Anlage gegangen sind, damit Sie diesen Nachweis führen können.
Betriebsunterbrechung klein halten
Wenn nebenan weitergearbeitet wird oder die Fläche im laufenden Geschäft liegt, räumen wir außerhalb der Öffnungszeiten. Das kostet etwas mehr Koordination und spart Ihnen einen geschlossenen Tag.
Rückbau nach Mietvertrag prüfen
Gewerbemietverträge verlangen häufig den vollständigen Rückbau eigener Einbauten. Bringen Sie den Vertrag zur Besichtigung mit — dann kalkulieren wir genau das, was tatsächlich geschuldet ist, und nicht mehr.
Was den Preis beeinflusst
Wir rechnen nicht nach einer starren Quadratmeterpauschale ab, weil sie den tatsächlichen Aufwand selten trifft. Diese Punkte fallen bei dieser Leistung am stärksten ins Gewicht:
- Fläche, Volumen und Art des Inventars
- Umfang des vertraglich geschuldeten Rückbaus
- Anzahl der zu trennenden Abfallfraktionen
- Zugänglichkeit: Lastenaufzug, Rampe, Anlieferzone
- Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten
- Anteil an Elektroaltgeräten, Kältetechnik oder Sondermüll
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Häufige Fragen
Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?
Ja. Wir dokumentieren, welche Materialfraktionen in welche zugelassene Anlage gegangen sind. Als Abfallerzeuger bleiben Sie nachweispflichtig — deshalb gehört diese Dokumentation für uns zum Auftrag dazu.
Könnt ihr außerhalb der Öffnungszeiten arbeiten?
Ja, abends und am Wochenende ist nach Absprache möglich. Bei Flächen im laufenden Betrieb ist das meist die sinnvollere Lösung, weil Ihr Geschäft dann nicht schließen muss.
Übernehmt ihr auch den Rückbau von Ladenbau und Trennwänden?
Ja. Ladenbau, Regalsysteme, Theken, Trennwände und abgehängte Decken bauen wir zurück. Was genau geschuldet ist, steht in Ihrem Mietvertrag — bringen Sie ihn zur Besichtigung mit, dann kalkulieren wir passgenau.
Wie schnell kann eine Gewerbefläche geräumt werden?
Kleinere Ladenflächen sind oft an einem Tag geräumt, größere Lager und Werkstätten brauchen mehrere. Wenn ein Rückgabetermin feststeht, planen wir rückwärts von diesem Datum und halten Puffer für Nacharbeiten frei.
Und danach? Sie behalten denselben Ansprechpartner
Wenn geräumt ist, steht meistens die nächste Frage im Raum: Wer macht die Wände, wer erneuert den Boden, wer bringt das Bad in Ordnung? Sie müssen dafür niemanden neu suchen — wir übernehmen die Arbeiten oder holen die passenden Betriebe dazu.
Kleinere Arbeiten machen wir selbst
Wände spachteln, Ausbesserungen und kleinere Reparaturen führen unsere eigenen Mitarbeiter aus — im Anschluss an die Räumung, ohne dass ein zweiter Termin nötig wird.
Meisterpflichtige Gewerke über feste Partnerbetriebe
Malerarbeiten, neue Bodenbeläge und die Badsanierung unterliegen als zulassungspflichtige Handwerke der Meisterpflicht. Diese Arbeiten übernehmen ausgesuchte Betriebe, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Abgestimmt wird weiterhin über uns.
Das könnte ebenfalls passen
Häufig hängt eine Räumung mit einer weiteren Aufgabe zusammen. Wir übernehmen beides im selben Termin, statt Sie an einen zweiten Anbieter zu verweisen.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir sehen uns Ihr Objekt an und nennen Ihnen danach einen verbindlichen Festpreis. Den Besichtigungstermin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.