29 Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Entrümpelung

Alles, was Kunden uns vor einer Beauftragung fragen — ehrlich beantwortet, auch dort, wo die Antwort gegen einen Auftrag spricht.

Kosten und Angebot

Die häufigste Frage zuerst — und die ehrlichste Antwort darauf lautet: Es kommt darauf an, worauf genau.

Was kostet eine Entrümpelung in München?

Marktüblich sind in München rund 20 bis 50 Euro pro Quadratmeter, bei stark vermüllten Wohnungen eher 30 bis 60 Euro. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Spanne von etwa 1.400 bis 3.500 Euro. Warum die Spanne so breit ist, liegt am Volumen, am Stockwerk und am Trageweg — deshalb nennen wir einen verbindlichen Preis erst nach der kostenlosen Besichtigung.

Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?

Ja, und sie ist unverbindlich. Wir sehen uns das Objekt an, erklären Ihnen, was wir vorhaben, und Sie entscheiden danach in Ruhe. Es entstehen keine Kosten, wenn Sie sich gegen den Auftrag entscheiden.

Warum nennt ihr keinen Preis am Telefon?

Bei kleinen, klar beschreibbaren Aufträgen — etwa einem einzelnen Sofa — geht das durchaus. Bei einer ganzen Wohnung wäre jede Telefonzahl geraten. Genau daraus entstehen die Nachforderungen, über die sich Kunden hinterher ärgern. Ein Preis, der halten soll, braucht einen Blick ins Objekt.

Kann der Festpreis später noch steigen?

Nein. Was im Angebot nach der Besichtigung steht, gilt. Anders wäre es nur, wenn sich der Auftragsumfang nachträglich ändert — wenn also etwa ein zusätzlicher Kellerraum dazukommt, den wir nicht gesehen haben. Auch das besprechen wir dann vorher und nicht auf der Rechnung.

Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?

Häufig ja. Entrümpelungen im eigenen Haushalt gelten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung: Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, begrenzt auf 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten und Entsorgungsgebühren zählen dabei nicht mit. Wichtig ist, dass die Rechnung diese Anteile getrennt ausweist und Sie per Überweisung zahlen — bar geht nicht. Wir weisen die Positionen entsprechend aus. Ob es in Ihrem Fall greift, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Rechnet ihr Wertgegenstände an?

Eine Anrechnung auf den Preis sagen wir nicht zu — dafür sind Zustand und Nachfrage bei gebrauchten Möbeln zu unterschiedlich, und Versprechen dieser Art halten selten. Brauchbare Gegenstände trennen wir aber aus und führen sie der Wiederverwendung zu, statt alles pauschal zu zerkleinern.

Ablauf und Termine

Wie läuft eine Entrümpelung ab?

In vier Schritten: Sie fragen an, wir besichtigen kostenlos, Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Festpreis, und wir räumen zum vereinbarten Termin. Am Ende ist das Objekt leer, besenrein und alles Ausgeräumte getrennt entsorgt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Den Termin für die kostenlose Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Räumung selbst lässt sich bei dringenden Fällen — etwa einer laufenden Übergabefrist oder einem Räumungstermin — meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden einplanen.

Wie lange dauert eine Wohnungsentrümpelung?

Eine durchschnittliche Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnung schaffen wir in der Regel an einem Arbeitstag. Bei sehr vollen Wohnungen, hohen Stockwerken ohne Aufzug oder umfangreicher Demontage werden es zwei. Ein Einfamilienhaus mit Keller und Dachboden dauert meist zwei bis vier Tage.

Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein?

Nein. Viele Kunden übergeben uns nur den Schlüssel. Wichtig ist allein, dass vorher klar besprochen ist, was bleibt und was mitgeht. Markieren Sie zu erhaltende Dinge deutlich oder stellen Sie sie in einen separaten Raum — was dort steht, rühren wir nicht an.

Arbeitet ihr auch abends oder am Wochenende?

Bei gewerblichen Objekten ist das der Normalfall, damit Ihr Betrieb nicht schließen muss. In Wohngebieten halten wir uns an die üblichen Arbeitszeiten — nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil Ruhezeiten gelten und Sie hinterher keinen Ärger mit der Hausgemeinschaft haben sollen.

Braucht es eine Halteverbotszone?

In dicht bebauten Vierteln fast immer. In München wird sie beim Kreisverwaltungsreferat beantragt und muss mindestens sechs Werktage vorher eingereicht werden — realistisch sollten Sie zehn bis vierzehn Tage einplanen. Die Kosten liegen je nach Länge und Dauer meist zwischen 100 und 200 Euro. Auf Wunsch übernehmen wir Antrag und Aufstellung.

Was entsorgt wird

Was wird bei einer Entrümpelung alles entsorgt?

Grundsätzlich der komplette Inhalt: Möbel, Hausrat, Textilien, Teppiche, Matratzen, Elektrogeräte, Papier und Restabfall. Getrennt und gesondert behandelt werden Elektroaltgeräte, Metall, Holz sowie Problemabfälle wie Farben, Lacke, Öle, Batterien und Altreifen.

Was passiert mit noch brauchbaren Gegenständen?

Was noch verwendbar ist, trennen wir aus und führen es der Wiederverwendung zu, statt es pauschal zu zerkleinern. Alles Übrige geht getrennt nach Materialarten in die jeweils zugelassenen Verwertungswege — dazu sind wir als Gewerbebetrieb ohnehin verpflichtet.

Was passiert mit den Möbeln?

Möbel werden, soweit für den Abtransport nötig, vor Ort zerlegt und nach Holz, Metall und Polstermaterial getrennt entsorgt. Gerade in Altbauten geht es oft gar nicht anders — was aufgebaut in der Wohnung steht, passt selten am Stück durchs Treppenhaus.

Nehmt ihr auch Sondermüll mit?

Ja, aber getrennt und getrennt abgerechnet. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren und Altreifen dürfen nicht in den regulären Sperrmüll. Wir erfassen sie bei der Besichtigung und weisen die Kosten dafür separat aus.

Was ist mit Bauschutt?

Bauschutt ist kein Sperrmüll und wird von der städtischen Abholung ausdrücklich nicht angenommen. Wir können ihn mitnehmen, er läuft aber über einen eigenen Entsorgungsweg und wird nach Gewicht abgerechnet. Sagen Sie bei der Besichtigung Bescheid, wenn welcher anfällt.

Was ist mit Asbest oder anderen Gefahrstoffen?

Bei Verdacht auf asbesthaltige Materialien — etwa alte Bodenplatten, Dachplatten oder Nachtspeicheröfen — braucht es einen Fachbetrieb mit entsprechender Zulassung. Das sagen wir Ihnen bei der Besichtigung offen und nehmen es nicht einfach mit. Alles andere wäre unseriös und für alle Beteiligten gefährlich.

Besondere Situationen

Entrümpelt ihr auch Keller und Dachböden?

Ja, beides sind regelmäßige Einzelaufträge und nicht nur Teil einer größeren Räumung. Ein Kellerabteil ist meist an einem halben Tag erledigt. Bei Dachböden hängt der Aufwand stark davon ab, ob eine feste Treppe oder nur eine Deckenluke hinführt.

Entrümpelt ihr Wohnungen nach einem Todesfall?

Ja. Wir sichern zuerst Dokumente, Fotos und persönliche Gegenstände und übergeben sie den Angehörigen — geräumt wird erst danach. Sie müssen dabei nicht anwesend sein, und wir setzen Sie nicht unter Zeitdruck.

Übernehmt ihr auch Haushaltsauflösungen?

Ja. Der Unterschied zur reinen Entrümpelung liegt im Sortieren: Bei einer Haushaltsauflösung wird zuerst entschieden, was in der Familie bleibt, und erst danach geräumt. Dafür planen wir bewusst mehr Zeit ein.

Räumt ihr auch stark vermüllte Wohnungen?

Ja, mit Schutzausrüstung und auf Wunsch mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenaufdruck. Sie bekommen von uns keine Kommentare und keine Vorwürfe — weder Ihnen gegenüber noch gegenüber Nachbarn oder der Hausverwaltung.

Arbeitet ihr auch für Hausverwaltungen und Unternehmen?

Ja, regelmäßig. Für gewerbliche Auftraggeber dokumentieren wir zusätzlich die Entsorgungswege, weil Sie als Abfallerzeuger nachweispflichtig bleiben. Auf Wunsch räumen wir außerhalb der Öffnungszeiten.

Was, wenn beim Räumen Wertsachen auftauchen?

Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen. Das gilt für Dokumente, Schmuck, Sparbücher und Bargeld. Erfahrungsgemäß findet sich so etwas selten im Schreibtisch, sondern in Kleiderschränken, Nachttischen, Büchern und Küchendosen — wir arbeiten entsprechend aufmerksam.

Organisatorisches

In welchen Stadtteilen seid ihr unterwegs?

Im gesamten Münchner Stadtgebiet, von Pasing bis Trudering und von Feldmoching bis Solln. Dazu kommen der Landkreis München und das nähere Umland, etwa Dachau, Fürstenfeldbruck, Germering, Garching, Unterhaching, Ottobrunn und Grünwald.

Was bedeutet "besenrein"?

Die Räume sind vollständig leer, die Böden gekehrt oder gesaugt und grober Schmutz ist entfernt. Nicht dazu gehören üblicherweise eine Grundreinigung, Fensterputzen oder Streichen. Was Ihr Vermieter darüber hinaus verlangt, steht in Ihrem Mietvertrag — eine Grundreinigung bieten wir als eigene Leistung an.

Bekomme ich eine ordentliche Rechnung?

Ja, mit getrennt ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Entsorgungskosten. Diese Aufteilung brauchen Sie, wenn Sie den Arbeitsanteil steuerlich geltend machen möchten.

Wie kann ich bezahlen?

Per Überweisung nach Abschluss der Arbeiten. Für die steuerliche Geltendmachung als haushaltsnahe Dienstleistung ist die unbare Zahlung sogar Voraussetzung — Barzahlung erkennt das Finanzamt dafür nicht an.

Räumt ihr auch nur einzelne Zimmer oder Möbelstücke?

Ja. Sie müssen nicht gleich die ganze Wohnung beauftragen. Häufig geht es nur um ein Zimmer, den Keller oder ein einzelnes schweres Möbelstück aus dem vierten Stock ohne Aufzug.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie einfach an. Die Beratung kostet nichts, und wir sagen Ihnen auch dann ehrlich, was Sache ist, wenn es am Ende gar keinen Auftrag für uns gibt.

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Wir sehen uns Ihr Objekt an und nennen Ihnen danach einen verbindlichen Festpreis. Den Besichtigungstermin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.