Bei einer Nachlassauflösung räumen wir die Wohnung oder das Haus einer verstorbenen Person. Dokumente, Fotos und persönliche Gegenstände sichern wir zuerst und übergeben sie den Angehörigen — erst danach wird geräumt.
Wir wissen, dass dieser Auftrag anders ist als andere. Sie müssen bei der Räumung nicht dabei sein, und wir setzen Sie nicht unter Zeitdruck. Wenn eine Kündigungsfrist läuft, planen wir rückwärts von diesem Datum.
Für wen wir das machen
- Erben, die eine Mietwohnung fristgerecht zurückgeben müssen
- Erbengemeinschaften, die sich über das weitere Vorgehen abstimmen
- Angehörige, die räumlich weit entfernt wohnen
- Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger
- Betreuer, die einen Nachlass ordnen müssen
Was im Festpreis enthalten ist
- Kostenlose Besichtigung, auf Wunsch mit Videoschaltung für auswärtige Erben
- Sichern von Dokumenten, Verträgen, Fotos und persönlichen Unterlagen
- Getrennte Ablage von Schmuck, Bargeld und vermuteten Wertgegenständen
- Vollständige Räumung der Wohnung samt Keller und Speicher
- Demontage von Möbeln und Einbauten nach Absprache
- Fachgerechte Entsorgung mit getrennter Erfassung
- Besenreine Übergabe, auf Wunsch mit Fotodokumentation
Fristen, Erbengemeinschaft und was zuerst zu tun ist
Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig — und die wenigsten Angehörigen wissen das in dem Moment. Diese Punkte sind erfahrungsgemäß die wichtigsten. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, ordnen aber die ersten Schritte.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch
Er geht zunächst auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht besteht meist nur innerhalb einer kurzen Frist nach Kenntnis vom Todesfall. Wer zu lange wartet, zahlt die Miete weiter — deshalb sollte die Kündigung früh geklärt werden.
Erst räumen, wenn die Erbfrage geklärt ist
Solange eine Ausschlagung der Erbschaft im Raum steht, sollte nichts entsorgt werden. Wer den Nachlass eigenmächtig auflöst, kann die Ausschlagung gefährden. Im Zweifel zuerst mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin sprechen.
In der Erbengemeinschaft entscheiden alle mit
Gibt es mehrere Erben, sollte die Räumung gemeinsam beauftragt werden. Wir schicken das Angebot auf Wunsch an alle Beteiligten, damit es hinterher keine Diskussion darüber gibt, wer was veranlasst hat.
Diese Unterlagen sichern wir zuerst
Ausweise, Versicherungsunterlagen, Renten- und Kontoauszüge, Mietvertrag, Testament, Grundbuchauszüge, Fotoalben und persönliche Briefe. Alles davon wird beiseitegelegt und Ihnen übergeben, nicht entsorgt.
Was den Preis beeinflusst
Wir rechnen nicht nach einer starren Quadratmeterpauschale ab, weil sie den tatsächlichen Aufwand selten trifft. Diese Punkte fallen bei dieser Leistung am stärksten ins Gewicht:
- Volumen der Wohnung oder des Hauses
- Stockwerk, Aufzug und Trageweg
- Aufwand für das Sichten und Sichern von Unterlagen
- Ob Keller, Speicher und Stellplatz dazugehören
- Terminliche Enge durch laufende Kündigungsfristen
- Parksituation und Bedarf einer Halteverbotszone
Ausführliche Preisübersicht mit Beispielrechnungen ansehen
Häufige Fragen
Entrümpelt ihr auch Wohnungen nach einem Todesfall?
Ja, das ist ein regelmäßiger Teil unserer Arbeit. Wir gehen dabei behutsam vor, sichern persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke und übergeben sie Ihnen. Sie müssen bei der Räumung nicht anwesend sein.
Was passiert mit Dokumenten und Fotos?
Sie werden beiseitegelegt und Ihnen übergeben — niemals ungefragt entsorgt. Auf Wunsch sammeln wir alles Schriftliche in Kisten, damit Sie es in Ruhe durchsehen können, ohne dass die Räumung dadurch aufgehalten wird.
Wir wohnen nicht in München. Geht das trotzdem?
Ja, das kommt häufig vor. Wir besichtigen nach Absprache mit dem Hausverwalter oder einem Nachbarn, senden Ihnen Fotos und stimmen alles telefonisch oder per E-Mail ab. Für die Räumung genügt uns der Schlüssel.
Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?
Das richtet sich nach der Kündigungsfrist des Mietvertrags. Sobald der Übergabetermin feststeht, planen wir rückwärts und halten Puffer frei. Wenn es sehr eilig ist, lässt sich eine Räumung meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden umsetzen.
Wir sind mehrere Erben. Wer muss beauftragen?
In einer Erbengemeinschaft sollten alle Erben mit der Räumung einverstanden sein. Praktisch genügt uns eine ansprechbare Person, wir stellen das Angebot aber gern allen Beteiligten zu, damit die Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Und danach? Sie behalten denselben Ansprechpartner
Wenn geräumt ist, steht meistens die nächste Frage im Raum: Wer macht die Wände, wer erneuert den Boden, wer bringt das Bad in Ordnung? Sie müssen dafür niemanden neu suchen — wir übernehmen die Arbeiten oder holen die passenden Betriebe dazu.
Kleinere Arbeiten machen wir selbst
Wände spachteln, Ausbesserungen und kleinere Reparaturen führen unsere eigenen Mitarbeiter aus — im Anschluss an die Räumung, ohne dass ein zweiter Termin nötig wird.
Meisterpflichtige Gewerke über feste Partnerbetriebe
Malerarbeiten, neue Bodenbeläge und die Badsanierung unterliegen als zulassungspflichtige Handwerke der Meisterpflicht. Diese Arbeiten übernehmen ausgesuchte Betriebe, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Abgestimmt wird weiterhin über uns.
Das könnte ebenfalls passen
Häufig hängt eine Räumung mit einer weiteren Aufgabe zusammen. Wir übernehmen beides im selben Termin, statt Sie an einen zweiten Anbieter zu verweisen.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir sehen uns Ihr Objekt an und nennen Ihnen danach einen verbindlichen Festpreis. Den Besichtigungstermin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.