Behördengang

Halteverbotszone in München beantragen: Fristen, Kosten, Ablauf

Eine Halteverbotszone wird in München beim Kreisverwaltungsreferat beantragt, Hauptabteilung III Straßenverkehr in der Implerstraße 9. Der Antrag muss mindestens sechs Werktage vor dem Termin vorliegen; realistisch sollten Sie zehn bis vierzehn Tage einplanen.

Die Kosten liegen je nach Länge, Dauer und Lage meist zwischen 100 und 200 Euro. Darin sind die behördliche Genehmigung sowie das Aufstellen und Abholen der Schilder enthalten, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen.

Wann Sie eine brauchen

Nicht immer — aber in München häufiger, als die meisten erwarten. Als Faustregel: Sobald der Weg vom Hauseingang zum Fahrzeug länger als etwa 20 Meter wird, kostet das spürbar Zeit, und diese Zeit bezahlen Sie.

In diesen Fällen ist eine Halteverbotszone praktisch immer sinnvoll:

  • Lizenzgebiete wie Maxvorstadt, Schwabing, Haidhausen oder das Westend
  • Straßen, in denen ein abgestellter Transporter den Verkehr blockiert
  • Größere Räumungen mit mehreren Fahrten am selben Tag
  • Sperrige Möbel, die nicht weit getragen werden können

In Vierteln mit eigener Zufahrt — etwa Pasing, Bogenhausen oder Trudering — ist sie dagegen meist überflüssig.

Wo Sie sie beantragen

Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München, Hauptabteilung III Straßenverkehr, Implerstraße 9. Der Antrag lässt sich online stellen.

Fristen: der kritische Punkt

Hier scheitern die meisten Räumungen, die kurzfristig geplant werden:

Zeitraum
Gesetzliche Mindestfrist sechs Werktage vor dem Termin
Realistische Planung zehn bis vierzehn Tage
Bearbeitung des Onlineantrags fünf bis zehn Werktage

Die Mindestfrist ist kein Verhandlungsspielraum: Sie besteht, damit bereits parkende Fahrzeuge rechtzeitig Kenntnis nehmen können. Wird ein Schild zu spät aufgestellt, greift das Halteverbot für die Fahrzeuge, die schon dort standen, nicht — und Abschleppen wird schwierig.

Praktische Konsequenz: Sobald Ihr Räumungs- oder Übergabetermin feststeht, ist das der Moment, sich um das Halteverbot zu kümmern. Nicht in der Woche davor.

Kosten

Je nach Länge der Zone, Dauer und Stadtgebiet liegen die Gesamtkosten meist zwischen 100 und 200 Euro. Spezialisierte Dienstleister bieten Festpreise an, in denen enthalten sind:

  • die behördliche Genehmigung und die gesamte Antragstellung
  • Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Schilder
  • die Dokumentation der Aufstellung

Diese Dokumentation ist wichtiger, als sie klingt — dazu gleich mehr.

Wenn am Tag X trotzdem jemand parkt

Das kommt vor. Entscheidend ist dann, wann das Fahrzeug dort abgestellt wurde:

  • Es stand schon vor dem Aufstellen der Schilder da: Dann muss die Frist von mindestens drei Tagen (in der Praxis werden die genannten Werktage angesetzt) abgelaufen sein, bevor abgeschleppt werden kann. Genau deshalb ist die Dokumentation mit Datum und Uhrzeit der Aufstellung entscheidend.
  • Es kam nach dem Aufstellen dazu: Dann kann in der Regel unmittelbar abgeschleppt werden.

Rufen Sie in beiden Fällen die Polizei beziehungsweise die zuständige Stelle an — abschleppen lassen dürfen Sie nicht eigenmächtig.

Was wir übernehmen

Auf Wunsch beantragen wir die Halteverbotszone und lassen die Schilder aufstellen. Das ist kein Zusatzgeschäft, sondern schlicht praktisch: Wir wissen, wie lang die Zone für unser Fahrzeug sein muss, und wir haben ein Interesse daran, dass am Räumungstag alles steht.

Sagen Sie uns bei der Besichtigung Bescheid — je früher, desto sicherer klappt die Frist.

Angaben zur Zuständigkeit und zu den Fristen nach der Landeshauptstadt München, Recherchestand August 2026. Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern.

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