Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen parallel: Der Mietvertrag geht zunächst auf die Erben über und kann meist nur innerhalb einer kurzen Frist außerordentlich gekündigt werden. Für die Ausschlagung der Erbschaft gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis.
Solange eine Ausschlagung im Raum steht, sollte nichts entsorgt werden. Wer den Nachlass eigenmächtig auflöst, kann die Ausschlagung gefährden — räumen Sie erst, wenn die Erbfrage geklärt ist.
Vorbemerkung
Diese Checkliste ordnet die ersten Schritte und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie entsteht aus dem, was uns Angehörige bei Nachlassauflösungen regelmäßig schildern — meistens verbunden mit dem Satz, dass ihnen das vorher niemand gesagt hat.
Die ersten Tage
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, am besten in mehrfacher Ausfertigung. Sie brauchen sie für praktisch jede weitere Stelle.
- Testament suchen und beim Nachlassgericht abliefern. Ein aufgefundenes Testament muss abgeliefert werden, auch wenn es Ihnen ungelegen kommt.
- Wohnung sichern — Schlüssel, Fenster, Post. Bei einer Mietwohnung die Hausverwaltung informieren.
- Laufende Verträge sichten: Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, Abonnements.
Die zwei Fristen, die drücken
Kündigung des Mietvertrags
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Er geht zunächst auf die Erben über — mit allen Pflichten, also auch der Miete.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht in der Regel nur innerhalb einer kurzen Frist nach Kenntnis vom Todesfall. Wer diese Frist verstreichen lässt, ist an die regulären Kündigungsfristen gebunden und zahlt entsprechend länger.
Konsequenz: Die Kündigung gehört zu den ersten Dingen, nicht zu den letzten.
Ausschlagung der Erbschaft
Wer die Erbschaft ausschlagen möchte, hat dafür in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund Zeit. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht oder notariell.
Das ist relevant, wenn Schulden im Raum stehen — und der Punkt, an dem eine vorschnelle Räumung teuer wird.
Warum Sie nicht sofort räumen sollten
Solange eine Ausschlagung möglich ist, sollte nichts entsorgt werden. Wer über Nachlassgegenstände verfügt, sie verkauft oder wegwirft, kann damit die Erbschaft konkludent annehmen — und verliert das Recht zur Ausschlagung.
Das ist keine theoretische Gefahr: Genau daran scheitern Ausschlagungen regelmäßig. Wenn Sie unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist, klären Sie das zuerst mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin — und lassen Sie die Wohnung bis dahin unverändert.
Wir fragen bei Nachlassaufträgen deshalb immer nach, ob die Erbfrage geklärt ist. Nicht aus Formalismus, sondern weil wir schon erlebt haben, dass jemand danach ein Problem hatte.
Diese Unterlagen sichern Sie zuerst
Bevor irgendetwas geräumt wird:
- Personalausweis und Reisepass
- Testament, Erbvertrag, Vollmachten
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen
- Renten- und Versicherungsunterlagen
- Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen
- Grundbuchauszüge und Kaufverträge
- Fahrzeugpapiere
- Fotoalben, Briefe und persönliche Unterlagen
Erfahrungsgemäß liegt das Wichtigste selten im Schreibtisch, sondern in Kleiderschränken, Nachttischen, zwischen Buchseiten und in Küchendosen. Nehmen Sie sich Zeit dafür.
Wenn Sie mehrere Erben sind
In einer Erbengemeinschaft entscheiden grundsätzlich alle gemeinsam über den Nachlass. Für eine Räumung heißt das: Alle sollten einverstanden sein, bevor der Auftrag erteilt wird.
Praktisch genügt uns eine ansprechbare Person. Wir stellen das Angebot aber gern allen Beteiligten zu, damit hinterher nachvollziehbar ist, wer was veranlasst hat. Das erspart Diskussionen innerhalb der Familie.
Wenn Sie nicht in München wohnen
Das ist bei Nachlassaufträgen eher die Regel als die Ausnahme. Wir besichtigen nach Absprache mit der Hausverwaltung oder einer Nachbarin, senden Ihnen Fotos und stimmen alles telefonisch oder schriftlich ab. Für die Räumung selbst genügt uns der Schlüssel.
Wenn es so weit ist
Bei einer Nachlassauflösung sichern wir zuerst Unterlagen und persönliche Gegenstände und übergeben sie Ihnen. Geräumt wird erst danach. Sie müssen dabei nicht anwesend sein, und wir setzen Sie nicht unter Zeitdruck — außer die Kündigungsfrist tut es.
Dieser Beitrag ordnet die üblichen ersten Schritte und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln zu Fristen, Ausschlagung oder Erbengemeinschaft wenden Sie sich an das Nachlassgericht oder eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei.